Kreisstraße 51, 59379 Selm, Deutschland
Brackets werden auf die Zähne geklebt und durch einen Bogen miteinander verbunden, eingeklickt oder mit Gummis bzw. Metallligaturen befestigt.
Multibandapparaturen:
Kinder und Jugendliche
Bis zum 18. Lebensjahr besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Behandlung zulasten der GKV, wenn die Zahn-u./o. Kieferfehlstellung einer kieferorthopädischen Indikationsgruppe III-V zugeordnet werden kann. Die Behandlungsmaßnahmen dürfen nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Nur die kostengünstigste Apparatur darf eingesetzt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit außervertragliche Leistungen zu wählen, wie z.B. Keramikbrackets. Wird bei der 1. Beratung der Grad I oder II diagnostiziert, müssen die Kosten der gesamten Behandlung selbst übernommen werden.
Erwachsene
Es wird nur eine Behandlung zulasten der GKV übernommen, wenn eine Indikation für eine kieferchirurgische Operation besteht (auch nach dem KIG-System). Ansonsten kann jegliche Fehlstellung ohne Altersbeschränkung bei allen Erwachsenen behandelt werden.
Weitere Informationen zum KIG-System: www.kfo-online.de
Je nach Versicherungsvertrag gehört eine kieferorthopädische Behandlung zum Leistungsumfang. Meist sind die Leistungen bis zum 18. Lebensjahr enthalten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich über diese Altersgrenze hinaus abzusichern. Vor Behandlungsbeginn sollte der von ihrem Kieferorthopäden aufgestellte Behandlungsplan der Krankenkasse eingereicht werden, um zu klären, in welchem Umfang erstattet wird. Wenn Sie Beihilfe berechtigt sind, sollte dieser Behandlungsplan auch der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Die Beihilfe orientiert sich seit Juni 2015 ebenfalls an obig beschriebenen KIG-System.